Beauftragung


In der Regel ist von einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 Monaten auszugehen, in Abhängigkeit von etwaigen aktuellen Entwicklungen in den Familien sowie der Mitwirkung der Beteiligten. 


Je nach Auslastung sind Verzögerungen bei der Aufnahme der Begutachtung bzw. Verlängerungen der Bearbeitungsdauer möglich.


Im Rahmen einer telefonischen Kontaktaufnahme vor der Beauftragung können Kapazitäten und Bedarfe bzw. mögliche Fristen abgeglichen und besprochen werden.